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Unsere Informationen geben eine erste Orientierung. Über einen Leistungsanspruch und eine Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse anhand Ihrer persönlichen Situation.

Gesetzliche Grundlagen und Fachinformationen

  • § 38 SGB V: Haushaltshilfe
  • § 24h SGB V: Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung
  • Bundesministerium für Gesundheit: Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe

Inhaltlich geprüft am 18. September 2026.

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Das Titelbild wurde mit künstlicher Intelligenz für dieses Portal erstellt. Es ist ein Symbolbild mit fiktiven Personen und zeigt weder tatsächliche Mitarbeitende noch Kundinnen oder Kunden.

Über das Portal

Haushaltshilfe Krankenkasse ist ein Vermittlungsportal der webRichtung GmbH. Wir nehmen Anfragen auf und vermitteln sie an passende Anbieter für Haushaltshilfe. Wir sind keine Krankenkasse und erbringen selbst keine Haushaltshilfe.

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